Apps für Smartphone und Tablet auf Rezept: Der aktuelle Stand
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG / offiziell „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“), das seit dem 19. Dezember 2019 in Kraft ist, erhalten Versicherte ab Januar 2020 einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA. Dazu zählen ausgewählte Gesundheitsapps, die Patienten von der Krankenkasse bezahlt bekommen, wenn sie ihnen vom Arzt verschrieben werden.
Als Beispiele für Apps, die für eine Verschreibung in Frage kommen, nannte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn digitale Tagebücher für Diabetiker, Apps zur Unterstützung bei Migräne oder psychischen Erkrankungen sowie für Schwangere. Solche versorgungsfördernden Apps müssen bestimmte Kriterien erfüllen und einen vorgeschriebenen Prozess durchlaufen, damit sie verschrieben und die Versicherten die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet bekommen.
Eine zentrale Voraussetzung ist, dass sie als Medizinprodukte der Risikoklasse I oder IIa eingestuft werden. Weiterhin müssen die Apps in einem neuen „DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V“ gelistet sein, das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einrichtet.
Zulassung in zwei Schritten
Um den Zugang zu Apps zu erleichtern, sieht das Gesetz ein zweistufiges Zulassungsverfahren vor: Nachdem eine App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz, Qualität und Funktionalität geprüft wurde, werden die Kosten hierfür ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Dem BfArM wird die Aufgabe übertragen, ein amtliches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen zu führen und auf Antrag der Hersteller über die Aufnahme zu entscheiden. Im zweiten Schritt muss der Hersteller dann innerhalb eines Jahres beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten tatsächlich verbessert. Wie viel Geld der Hersteller pro App erhält, verhandelt er dann mit dem GKV-Spitzenverband.
Auswirkungen für Ärzte
Das Thema „Apps auf Rezept“ wurde von den Medien bislang gern aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung mit der Zulassung der ersten Apps als „Digitale Gesundheitsanwendung“ (DiGA) im Laufe der nächsten Monate zunimmt. Dies kann dazu führen, dass Patienten sich zunehmend mit entsprechenden Fragen an ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt sowie Fachärzte wenden.
Hinweis zu Apps in unserer Datenbank
Da aktuell noch keinerlei Apps für die Verschreibung zugelassen sind, gilt dies selbstverständlich auch für die von uns in der Datenbank des eHealth-Praxiskompass vorgestellten Apps. Wir werden künftig verstärkt Gesundheitsapps in unser Angebot aufnehmen. Vorläufig bzw. endgültig zugelassene Apps werden dann entsprechend gekennzeichnet.
Weiterführende Informationen
PDF zum Download: Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vom 09.12.2019 im Bundesgesetzblatt