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Telemedizinische Angebote im Überblick

Reine und ergänzende Telemedizin-Angebote für Patienten

Nach der Lockerung des Fernbehandlungsverbots in Deutschland wächst auch hierzulande die Zahl und Vielfalt der online verfügbaren Behandlungsangebote für Patienten. Dabei gibt es telemedizinische Angebote, die Ärzte und Neupatienten zusammenbringen, sowie solche, in denen eine bestehende Arzt-Patienten-Beziehung um Online-Kommunikation erweitert wird.

1. Krankschreibung per Handy

Seit Ende 2018 bietet das Hamburger Start-up AU-Schein.de seinen Nutzern die Möglichkeit, sich  per Handy krankschreiben zu lassen (mehr dazu hier). Aktuell ist das Angebot auf Krankschreibungen bei Erkältung beschränkt, eine Ausweitung auf weitere Diagnosen ist dem Unternehmen zufolge in Vorbereitung. Behandler und Patienten kennen sich hierbei in der Regel vorher nicht. Die Diagnose wird nach einem standardisierten Verfahren gestellt, ein persönliches Gespräch ist nicht vorgesehen.

2. Diagnose und Rezept auf Distanz

Ausländische Anbieter wie Zava (ehemals Dr. Ed, Großbritannien) oder Medgate (Schweiz) bieten auch deutschsprachigen Patienten die Möglichkeit, Ärzte verschiedener Fachrichtungen per Telefon oder Video zu konsultieren. Hier sind persönliche Gespräche fester Bestandteil des Angebots, die Patienten hatten vorher im Normalfall keinen Kontakt zu den sie behandelnden Ärzten.

3. Online-Videosprechstunde beim Hausarzt

Über entsprechende Anbieter können auch viele niedergelassene Ärzte ihren eigenen Patienten Sprechstunden per Video anbieten. Das am 19. Dezember 2019 in Kraft getretene DVG („Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“) gestattet, dass Ärztinnen und Ärzte, die Videosprechstunden anbieten, auf ihrer Internetseite darüber informieren. Die Aufklärung hierfür kann nun auch im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen und muss nicht mehr im Vorfeld stattfinden. Mit der neuen Regelung wird es für Patientinnen und Patienten leichter herauszufinden, welche Mediziner solche Sprechstunden anbieten.

Bereits seit dem 1. Juli 2017 ist die Online-Videosprechstunde eine kassenärztliche Regelleistung, das heißt, sie steht grundsätzlich den Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Folgende Fachärzte dürfen unter bestimmten Bedingungen Sprechstunden in der Praxis um solche auf Distanz erweitern:

  • Hausärzte
  • Kinder- und Jugendärzte
  • Anästhesisten
  • Augenärzte
  • Chirurgen
  • Hals-Nasen-Ohrenärzte
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen
  • Neurologen, Nervenärzte und Neurochirurgen
  • Orthopäden
  • Gynäkologen
  • Dermatologen
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Psychiater
  • Urologen
  • Phoniater und Pädaudiologen
  • Fachärzte für physikalische und rehabilitative Medizin
Aktualisiert am 24. Januar 2020

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