Die aktuelle Situation in Deutschland
Bereits im Mai 2018 hat der 121. Deutsche Ärztetag den Weg für einen Ausbau der Telemedizin geebnet. Mit überwältigender Mehrheit stimmten die Delegierten für eine Neufassung des § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte.
Der neue Text lautet:
„Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt.
Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen.
Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“
Damit war der Weg frei für eine Übernahme diese Regelung in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern. Im April 2019 stimmten beispielsweise die Delegierten der Ärztekammer Hamburg für die Möglichkeit einer ausschließlichen Fernbehandlung im Einzelfall unter Wahrung der ärztlichen Sorgfaltspflicht.
Eine ausschließliche Fernbehandlung ist gegeben, wenn eine ärztliche Beratung oder Behandlung stattfindet, ohne dass zumindest ein persönlicher physischer Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Ärzte können ihre Patienten demnach ohne vorherigen persönlichen Erstkontakt ausschließlich telefonisch oder per Internet behandeln – ein klares Signal für den Ausbau der Telemedizin.