Elektronischer Medikationsplan

Gesetzlich versicherte Patienten haben laut E-Health-Gesetz bereits seit Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn ihnen dauerhaft (mind. 28 Tage) drei oder mehr Arzneimitteln verordnet wurden. Seit April 2017 ist auch das Format dieses physischen, also auf Papier übergebenen Plans vorgegeben: Es muss der bundeseinheitliche Medikationsplan sein.

Auf diesem Plan muss ein QR-Code aufgedruckt sein, der die entsprechenden Daten enthält. Dies ermöglicht inzwischen in aller Regel ein entsprechendes Modul der Praxisverwaltungssoftware (PVS).

Der bundeseinheitliche Medikationsplan hat zwei entscheidende Vorteile:

  1. Er unterstützt die Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Arzneimittel.
  2. Er ermöglicht es, anderen Behandlern die aktuelle Medikation mitzuteilen und so gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden.

Dank des QR-Codes ist bei der Weitergabe dieser Informationen auch der „Graben“ zwischen ambulanter und stationärer Versorgung kein Hindernis: Über diesen Code kann der Plan mit einem Scanner problemlos sowohl in eine PVS als auch ein KIS (Klinikinformationssystem) eingelesen werden; es muss nicht extra eine digitale Schnittstelle zwischen den unterschiedlichen Systemen in Arztpraxis und Klinik programmiert werden. Auch Patienten können ihren Medikationsplan über den QR-Code in Apps einlesen, die sie beispielsweise an die regelmäßige Einnahme von Medikamenten erinnern (z.B. MyTherapy).

Später soll der Medikationsplan auch als elektronischer Medikationsplan auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können und Teil der elektronischen Patientenakte werden. Schon jetzt ist der elektronische Medikationsplan Teil von digitalen Gesundheitsakten von unabhängigen Anbietern wie etwa Patient Plus.

Aktualisiert am 14. Februar 2020

War dieser Beitrag für Sie nützlich?

Ähnliche Beiträge

Möchten Sie diesen Beitrag kommentieren?