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Elektronische Gesundheitsakten der Krankenkassen und von Drittanbietern

Zentrale Dokumenten-Speicherorte für Patienten

Sprachlich sind sie leicht mit den „Elektronischen Patientenakten“ zu verwechseln, die Krankenkassen Versicherten nach Willen des Gesetzgebers am Januar 2021 anbieten müssen, doch „Elektronische Gesundheitsakten“ (eGA) mehrerer Krankenkassen sowie weiterer unabhängiger Anbieter existieren schon heute. Während die künftigen ePAs bestimmte  Interoperabilitätsvorgaben der gematik erfüllen müssen, sind die eGAs aktuell daran noch nicht gebunden und in ihrer Funktionalität recht unterschiedlich.

eGAs der Krankenkassen im Überblick

  • Vivy: 14 Krankenkassen und zwei private Kran­ken­ver­siche­rungen
  • TK-Safe: Techniker Krankenkasse
  • AOK: Gesundheitsnetzwerk (wachsende Anzahl an Piloten)

Lösungen unabhängiger Anbieter

Bedeutung der Elektronischen Gesundheitsakten für niedergelassene Ärzte

Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Patienten, die eine Elektronische Gesundheitsakte ihrer Krankenkasse oder eines unabhängigen Anbieters nutzen, in nächster Zeit spürbar zunimmt. Zugleich wächst die Zahl der darüber zugänglichen Dokumente; nicht alle davon werden für jede Patientin und jeden Patienten selbsterklärend sein. Daher ist damit zu rechnen, dass speziell Hausärzte, aber auch bestimmte Fachärzte in diesem Zusammenhang zunehmend um Unterstützung und Erläuterung gebeten werden.

Aktualisiert am 1. Februar 2020

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